
finpension 1e Sammelstiftung
Die Stiftung bezweckt die Durchführung der ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge (weitergehende Vorsorge) gemäss Art.
1e BVV2 für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Alter und Invalidität bzw.
bei Tod für deren Hinterbliebene.
Die Vorsorge erfolgt nach Massgabe des BVG, soweit dieses auf nicht registrierte Vorsorgeeinrichtungen in der ausserobligatorischen Vorsorge anwendbar ist.
Für den Einbezug des Arbeitgebers ist Art.
44 Abs.
1 BVG massgebend.
Der Stiftungszweck wird erreicht, indem sich anschlusswillige Arbeitgeber durch Anschlussverträge der Stiftung anschliessen.
Mit dem Anschlussvertrag wird ein Vorsorgewerk errichtet.
Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung für alle oder einzelne Risiken Versicherungsverträge mit konzessionierten Lebensversicherungs-Gesellschaften abschliessen, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung im Inland tätig.
Die Stiftung hat keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.
Schwyz
Adresse
Bahnhofstrasse 28
6430 Schwyz
Schweiz
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Links
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