Professor Anton-Bieler-Stiftung zur Förderung humanitärer und kultureller Bestrebungen im Kanton Zug
Die Stiftung bezweckt, den Nettoertrag des Stiftungskapitals zur Förderung humanitärer und kultureller Bestrebungen im Kanton Zug einzusetzen.
Die Erträgnisse des Stiftungskapitals sind an die nachstehenden Institutionen gemäss dem vom Stifter festgesetzten Schlüssel wie folgt zu verteilen: 50 % an die Gemeinnützige Gesellschaft des Kantons Zug, wovon 60% zur beliebigen Verfügung der Gesellschaft stehen, jedoch mit dem ausdrücklichen Wunsch des Stifters, dass daraus auch die Herausgabe historischer und naturwissenschaftlicher Publikationen über den Kanton Zug unterstützt werden sollen.
Die übrigen 40% sind ausschliesslich für das Zuger Neujahrsblatt und speziell zur Aufbesserung der Honorare und für die grafische Gestaltung zu verwenden.
10 % an den Historischen Verein des Kantons Zug, 6300 Zug (vormals Zuger Verein für Heimatgeschichte zur Unterstützung der Herausgabe historischer Publikationen über den Kanton Zug), 10 % an die Stiftung Museum in der Burg Zug, 6300 Zug (vormals historisch-antiquarisches Museum in Zug) zum Erwerb von Altertümern zugerischer Herkunft), 5 % an punkto Eltern, Kinder & Jugendliche, 6340 Baar (vormals Kinder- und Jugendberatung Zug / vormals Seraphische Liebeswerk Zug), 5 % an den Archäologischen Verein Zug, 6300 Zug (vormals Vereinigung für Urgeschichtsforschung im Kanton Zug), 3 % an die Beratungsstelle Leuchtturm - Diakonie & Soziales, 6300 Zug zu Gunsten des Vinzenz-Fonds, welcher im Jahr 2022 in den Sozialfonds der Katholischen Kirchgemeinde Zug überführt wurde (vormals Vinzenzverein St.
Michael Zug), 3 % an die Literarische Gesellschaft Zug, 6300 Zug, 3 % an die Lungenliga Zentralschweiz, 6032 Emmen (vormals Lungenliga des Kantons Luzern-Zug / vormals Frauenliga zur Bekämpfung der Tuberkulose), 2 % an den Samariterverein Zug, 6300 Zug, 2 % an den Vollzugs- und Bewährungsdienst Kanton Zug, 6300 Zug (vormals Schutzaufsicht und Entlassenen-Fürsorge des Kantons Zug, Zug / vormals Zugerischer Verein für Schutzaufsicht und Entlassenen-Fürsorge), 5 % An den ZKF Zuger Kantonaler Frauenbund, 6300 Zug, 2 % an die Spitex Kanton Zug, 6340 Baar (vormals St.
Verena-Verein für Krankenpflege Zug).
Falls einzelne dieser Institutionen ihre Tätigkeit einstellen oder die Beiträge nicht mehr zweckentsprechend verwenden sollten, so ist der Stiftungsrat berechtigt, die betreffenden Beiträge zu ähnlich gearteten Zwecken zu verwenden.
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