
Personalstiftung der Genossenschaft Hammer
Die Stiftung bezweckt die Ausrichtung von Vorsorgeleistungen an die Arbeitnehmer der Stifterfirma (und der mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen) sowie deren Angehörige und Hinterbliebene in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit.
Sie kann zudem freiwillige Zusatzleistungen zu den reglementarischen Vorsorgeleistungen bei Alter, Tod oder Invalidität der Arbeitnehmer der Stifterfirma (und der mit dieser finanziell oder wirtschaftlich eng verbundenen Unternehmungen) sowie deren Hinterbliebenen oder freiwillige Einkaufsleistungen bei der reglementarischen Vorsorge der Arbeitnehmer der Stifterfirma (und mit ihr finanziell oder wirtschaftlich eng verbundener Unternehmen) erbringen.
Die Stiftung bezweckt ausserdem die Finanzierung und Leistung von Beiträgen oder Versicherungsprämien an steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.
Die Beiträge der Arbeitgeber können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Art.
331 OR).
Die Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates und mit Genehmigung der Stifterfirma mittels schriftlicher Anschlussvereinbarung auch das Personal einer eng verbundenen Unternehmung anschliessen.
Die schriftliche Anschlussvereinbarung ist der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen.
Die Rechte der bisherigen Destinatäre werden gewahrt.
Zürich
Adresse
Binzstrasse 9
8045 Zürich
Schweiz
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Links
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- vCard zur Übernahme des Eintrags ins Adressbuch.