Heinz und Maria Bachtler-Ehrsam-Stiftung
Förderung der Altersfürsorge prioritär in den Institutionen Altersheim Thüringenhaus und Altersheim St.
Katharinen der Bürgergemeinde der Stadt Solothurn sowie der Spitex Region Solothurn oder deren Nachfolgeorganisationen.
Nur sekundär sind Altersheime der Einwohnergemeinde der Stadt Solothurn zu berücksichtigen.
Für beispielsweise folgende Bedürfnisse von bedürftigen Personen können Mittel zur Verfügung gestellt werden, soweit sie nicht anderweitig (z.B.
Krankenkasse, Zusatzleistungen zur AHV) übernommen werden: Übernahme von Eintrittspauschalen in die obgenannten Altersheime, Anschaffung von geeigneten Möbeln und Kleidern, Gehhilfen und altersgerechte Trainingsgeräte etc., spezielle Zuwendungen an aufwändige Pflegefälle, insbesondere Übernahme der Betreuungskosten von Patientenbeteiligungen, Äufnung eines Kontos für kleinere, unentgeltliche Leistungen bei den begünstigten Institutionen, Treueprämien inkl.
allfälliger Sozialabgaben an das Pflegepersonal für mehr als zehnjährige Tätigkeit bei guter Arbeitsleistung und Anschaffung von Hilfsmitteln für kostengünstige Personentransporte, Finanzierung von Ausflügen und Vorträgen.
Es darf finanziert werden, was Bedürftige im Alltag unterstützt.
Die vorliegenden Statuten sind diesbezüglich weitgehend auszulegen.
Solothurn
Adresse
Unterer Winkel 1
4502 Solothurn
Schweiz
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