
Finanzkontrolle des Kantons Zürich
Die Finanzkontrolle prüft den Finanzhaushalt des Kantons und erstattet darüber dem Regierungsrat und dem Kantonsrat Bericht.
Die Finanzkontrolle findet ihre Rechtsgrundlage in Art.
129 der Verfassung des Kantons Zürich vom 27.02.2005 und im Finanzkontrollgesetz vom 30.10.2000.
Zürich
Adresse
Weinbergstrasse 49
8006 Zürich
Schweiz
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Links
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