
Anlagestiftung Winterthur für Personalvorsorge (AWI)
Die AWI bezweckt die gemeinschaftliche Anlage der ihr von den Anlegern anvertrauten Vermögenswerte: Der Anlagerkreis der AWI entspricht dem Anlegerkreis von Art.
1 ASV.
Als Anleger der AWI können daher unter Einhaltung der reglementarischen Voraussetzungen zugelassen werden 1) Vorsorgeeinrichtungen sowie sonstige steuerbefreite Einrichtungen mit Sitz in der Schweiz, die ihrem Zwecke nach der beruflichen Vorsorge dienen; 2) Personen, die kollektive Anlagen der Einrichtungen nach Absatz a) verwalten, von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) beaufsichtigt werden und bei der Anlagestiftung ausschliesslich Gelder für diese Einrichtungen anlegen.
Sie unterstützt damit die Anleger in der Aufgabe, ihre Vermögen nach professionellen Grundsätzen optimal anzulegen.
Winterthur
Adresse
Bahnhofplatz 8
8400 Winterthur
Schweiz
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