Profilbild Zusatzkasse der Julius Bär Gruppe

Zusatzkasse der Julius Bär Gruppe

Die Stiftung bezweckt, die Arbeitnehmer der Bank Julius Bär & Co.

AG (nachfolgend Arbeitgeber genannt) gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod zu versichern.

Die Stiftung betreibt ausschliesslich eine über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge und versichert ausschliesslich Lohnbestandteile die über dem Grenzbetrag für die Sicherstellung von reglementarischen Leistungen durch den Sicherheitsfonds liegen.

Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie dann selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Mit Zustimmung des Stiftungsrates können der Stiftung Arbeitnehmer von Unternehmen angeschlossen werden, welche der Julius Bär Gruppe angehören oder mit ihr wirtschaftlich oder finanziell eng verbunden.

Der Anschluss eines Unternehmens erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.

Die Stiftung bildet für die ihr vor dem 18.

November 2020 angeschlossenen Unternehmen, welche mit der Julius Bär Gruppe nicht wirtschaftlich oder finanziell verbunden sind, getrennte Rechnungskreise und ermittelt das auf sie entfallende Vorsorgekapital und Vorsorgevermögen getrennt.

Der Stiftungsrat kann im Rahmen der Stiftung Separatfonds bilden.

Diese sind in der Jahresrechnung separat auszuweisen.

Luzern

  • Schwanenplatz 2, 6004 Luzern, Schweiz

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