
Wysssche Familienstiftung
Die Erträgnisse der Stiftung werden verwendet auf Antrag eines Familienmitgliedes: a) bei Bedürftigkeit zur Ausrichtung von Beiträgen an die Lebenskosten, beispielsweise im Alter, oder an eine Weiterbildung oder einen Berufswechsel von Familienmitgliedern; b) zur Ausrichtung von Beiträgen an die Ausbildung der jungen Familienmitglieder vom vollendeten 15.
Altersjahr an bis zur beendeten Ausbildung, längstens aber bis zum vollendeten 24.
Altersjahr; c) zur Ausrichtung einmaliger Beiträge an die Aussteuer der ledigen Familienmitglieder bei deren Verheiratung oder bei Geburt eines Kindes; d) zur Übernahme der Kosten für die Durchführung der Familienversammlung.
Zürich
- Weineggstrasse 32, 8008 Zürich, Schweiz
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