Wohlfahrtsstiftung der EMS-GRUPPE
Freiwillige Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Angehörigen und Hinterbliebenen in Ergänzung zu den Leistungen der AHV/ IV und der obligatorischen beruflichen Vorsorge gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Tod sowie in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall oder Arbeitslosigkeit.
In die reglementarische Vorsorge für die Fälle von Alter, Tod und Invalidität kann auch der Arbeitgeber einbezogen werden.
Er darf dabei in keiner Hinsicht besser gestellt werden als die Arbeitnehmer.
Durch Beschluss des Stiftungsrates kann im Einvernehmen mit der Stifterfirma auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich und/oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern von diesen der Stiftung die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Der Anschluss erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.
Der Stiftungszweck kann auch erfüllt werden: durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind; durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss; durch eine Altersspareinrichtung mit ergänzender Risikosversicherung.
Die Stiftung kann Beiträge, Leistungen oder Versicherungsprämien auch an andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.
Domat/Ems
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