
Wohlfahrtsfonds zugunsten der Mitarbeiter der Firma Briner AG Winterthur
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma, bzw.
deren Hinterbliebenen gegen wirtschaftliche Folgen von Alter, Invalidität und Tod, sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in unverschuldeten Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität, Arbeitslosigkeit.
Der Stiftung kann durch Beschluss des Sitftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, welcher der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die erworbenen Rechtsansprüche und Anwartschaften der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorge-Einrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.
Die Beiträge der (des) Arbeitgeber (s) können jedoch nur aus Mitteln der Stiftung erbracht werden, wenn von diesen (diesem) vorgängig Beitragsreserven geäufnet worden und diese gesondert ausgewiesen sind (Arbeitgeberbeitragsreserven).
Aus dem Stiftungsvermögen dürfen ausser zu Vorsorge- und Unterstützungszwecken keine Leistungen erbracht werden, zu denen die Firma rechtlich verpflichtet ist, oder die sie zusätzlich als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise ausrichtet.
(Wie Teuerungszulagen, Gratifikationen, Dienstaltersgeschenke, usw.).
Winterthur
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