Wasserversorgungsgenossenschaft Fischingen
Die Genossenschaft stellt gemäss Vertrag mit der Politischen Gemeinde Fischingen die Versorgung mit Trink- und Löschwasser im zugewiesenen Gemeindegebiet sicher.
Die Genossenschaft ist zuständig für den Bau, Betrieb und Unterhalt der Werkleitungen und Anlagen im vertraglich zugewiesenen Versorgungsgebiet; diese befinden sich im Eigentum der Genossenschaft.
Die Genossenschaft kann ihre Versorgungsdienstleistungen erweitern.
Bau, Betrieb, Unterhalt und die Finanzierung der Werkleitungen und Anlagen sowie die Gebühren für die Wasserversorgung richten sich nach dem Wasserversorgungsreglement und der Beitrags- und Gebührenordnung der Politischen Gemeinde Fischingen sowie nach dem Vertrag mit der Gemeinde.
Die Tarife sowie die Berechnungsgrundlagen sind in einem separaten Tarifblatt geregelt.
Fischingen
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