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Vorsorgestiftung Swiss Life Personal

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität für die Arbeitnehmer im Innendienst der Firma und für die in der Schweiz im Aussendienst der Firma tätigen Personen (Generalagenten und deren Angestellte), sowie für deren Angehörige und Hinterlassene.

Der Stiftung können sich auch wirtschaftlich oder finanziell eng mit der Firma verbundene Unternehmungen anschliessen.

Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zubringen ist.

Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.

Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Zürich

  • General-Guisan-Quai 40, 8002 Zürich, Schweiz

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