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Vorsorgestiftung für Gesundheit und Soziales

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die im Gesundheits- und Sozialwesen tätigen Mitarbeiter, deren Arbeitgeber durch schriftlichen Anschlussvertrag der Vorsorgestiftung angeschlossen sind, sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.

Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.

Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung.

Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten fest.

Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden.

Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.

Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin oder Begünstigte ist.

Sarnen

  • Grundacher 5, 6060 Sarnen, Schweiz

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