Profilbild Vorsorgestiftung der Binelli Zürich AG

Vorsorgestiftung der Binelli Zürich AG

Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität, Tod, Krankheit, Unfall, Arbeitslosigkeit und unverschuldeter Notlage.

Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das Personal von mit der Firma wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.

Der Stiftungszweck kann erfüllt werden: a) durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, b) durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin sein muss, c) durch eine Alterssparkasse, allenfalls mit ergänzender, temporärer Todesfallrisikoversicherung.

Die Stiftung kann auch Zuwendungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen machen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.

Insbesondere können auch reglementarische Arbeitgeberbeiträge und Versicherungsprämien im Rahmen der genannten Vorsorgeeinrichtungen finanziert werden.

Zürich

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