Pensionskasse der BestDrive Switzerland AG
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Stifterfirma sowie für deren Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.
Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Der Stiftungsrat erlässt die notwendigen Regiemente über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage, die Rückstellungen, Reserven und die Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung.
Er regelt das Verhältnis zum Arbeitgeber, zu den Versicherten und zu den Anspruchsberechtigten.
Die Regiemente können vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden.
Die Regiemente und deren Änderungen sind der Aufsichtsbehörde zur Prüfung einzureichen.
Durch Beschluss des Stiftungsrats können im Einvernehmen mit der Firma auch Unternehmungen, die mit der Stifterfirma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden.
Die Ansprüche der bisherigen Destinatäre dürfen dadurch nicht geschmälert werden.
Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund eines schriftlichen Anschlussvertrages.
Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Aarau
- Wässermattstrasse 3, 5000 Aarau, Schweiz
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