Vorsorgestiftung der Baloise Versicherung AG
Die Stiftung führt die berufliche Vorsorge durch, mindestens im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen.
Sie schützt die Mitarbeiter der Stifterin, der Baloise Asset Management AG (BAM), der Vorsorgestiftung der Baloise Versicherung AG sowie deren Angehörige und Hinterlassene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität der Versicherten.
Sie kann die von ihr getragenen Risiken ganz oder teilweise bei einer Versicherungsgesellschaft abdecken, wobei sie selber Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.
Der Stiftungsrat ist befugt, den Kreis der Destinatäre auszudehnen.
Er kann Arbeitgeber, die wirtschaftlich oder finanziell eng mit der Stifterfirma verbunden sind, mittels Anschlussvereinbarungen anschliessen oder deren Vorsorgeeinrichtungen aufnehmen.
Die Aufsichtsbehörde ist darüber zu informieren.
Sie kann ihren aktiven Versicherten oder Rentnern in besonders begründeten Fällen, und um Härten zu vermeiden, Unterstützungen gewähren.
Der Stiftungsrat erlässt Reglemente über die Leistungen, die Finanzierung, die Organisation, die Vermögensverwaltung und allfällig weitere Reglemente oder Ausführungsbestimmungen.
Er regelt die Beziehungen zwischen der Stiftung und den angeschlossenen Arbeitgebern, deren versicherten Mitarbeitern und den Anspruchsberechtigten.
Basel
- Aeschengraben 21, 4051 Basel, Schweiz
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