Profilbild Vorsorgefonds der McKinsey & Company, Inc. Switzerland, Wilmington, Zurich Branch

Vorsorgefonds der McKinsey & Company, Inc. Switzerland, Wilmington, Zurich Branch

Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Kadermitarbeiter ab Funktionsstufe Manager der Firma, einschliesslich der Mitglieder der Geschäftsleitung, gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod (Hinterbliebenenschutz) und Invalidität.

Ferner können den Vorsorgenehmern und ihren Hinterbliebenen bei unverschuldeter Notlage wie Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit Unterstützungen gewährt werden.

Die Stiftung kann Zuwendungen an andere steuerbefreite Wohlfahrtseinrichtungen der Firma machen und insbesondere anstelle der Firma die Arbeitgeberbeiträge auch an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, sofern sie dafür vorgängig Beitragsreserven gebildet hat und diese gesondert ausgewiesen sind.

Der Stiftungsrat bestimmt nach pflichtgemässem Ermessen in Beurteilung der jeweiligen Verhältnisse und der vorhandenen Mittel durch Reglement oder Beschluss den Umfang der Vorsorgetätigkeit der Stiftung im Rahmen der in Abs.

1 genannten Zwecke.

Zur Erreichung ihres Zwecks oder einzelner Teile davon kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte ist.

Durch Beschluss des Stiftungsrates kann im Einvernehmen mit der Firma auch das Personal von Unternehmungen, die mit der Firma finanziell oder wirtschaftlich eng verbunden sind, der Stiftung angeschlossen werden, sofern der Stiftung von diesen Unternehmungen die erforderlichen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.

Aus dem Stiftungsvermögen dürfen ausser zu Vorsorgzwecken keine Leistungen entrichtet werden, zu denen die Arbeitgeber rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten (z.B.

Teuerungs-, Familien und Kinderzulagen, Gratifikation etc.).

Zürich

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