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Livica Sammelstiftung

Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der mit Anschlussvereinbarung angeschlossenen Firmen sowie deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.

Die Stiftung kann über die BVG-Mindestleistungen hinaus eine weitergehende Vorsorge für Alter, Tod und Invalidität betreiben.

Der Anschluss einer Firma erfolgt gestützt auf das Vorsorgereglement aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.

Grundsätzlich bildet die angeschlossene Firma innerhalb der Stiftung ein eigenes Vorsorgewerk.

Abweichende Regelungen können in den jeweiligen Anschlussvereinbarungen festgelegt werden.

Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Bern

  • Stauffacherstrasse 65, 3014 Bern, Schweiz

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