Viehversicherungsgenossenschaft Agarn
Entschädigung der Rindviehbesitzer für sämtliche infolge von Krankheit oder unvorhergesehenen und unverschuldeten Unfällen erlittenen Verluste.
Bei der durch die Natur oder Schwere der Krankheit bedingten Abschlachtung von Tieren.
Für die abgeschlachteten versicherten Tiere, deren Fleisch ganz oder zum Teil nicht verwendbar befunden worden ist.
Agarn
- Lehnenstrasse 7, 3951 Agarn, Schweiz
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