Verein zur Sicherung künftiger Renten
Der Verein bezweckt im Bereich der obligatorischen Unfallversicherung: a) die langfristige Sicherung der Finanzierung der Teuerungszulagen gemäss Art.
34 UVG und Art.
90a revUVG; und b) die Finanzierung der teuerungsbedingten Anpassung der Hilflosenentschädigung gemäss Art.
27 UVG und Art.
90d revUVG.
Weiter sorgt der Verein für die Erstellung einer plausibilisierten, aggregierten Betriebs- und Fondsrechnung gemäss vom Verein festgelegten einheitlichen Vorgaben.
Zürich
- Conrad-Ferdinand-Meyer-Strasse 14, 8002 Zürich, Schweiz
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