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Verein Jugendschutz in den Medien

Der Verein setzt Teile der Vereinbarung über eine schweizerische Kommission Jugendschutz im Film, welche zwischen der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD), dem Schweizerischen Verband für Kino und Filmverleih (ProCinema), dem Schweizerischen Video-Verband (SVV) und der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am 26.10.2011 mit Wirkung per 01.01.2013 abgeschlossen worden ist, um.

Gestützt auf vorgenannte Vereinbarung betreibt der Verein die schweizerische Kommission Jugendschutz im Film, welche für die Kantone und die Branche Empfehlungen zum Zulassungsalter für öffentliche Filmvorführungen sowie audiovisuelle Bildtonträger macht und ergänzend die Öffentlichkeit über die Aspekte des Jugendschutzes im Zusammenhang mit dem Konsum von Filmen orientiert.

Der Verein kann ebenso audiovisuelle Inhalte, welche auf anderem Wege als über öffentliche Filmvorführungen oder Bildtonträgern vermittelt werden, miterfassen und damit auch für diese Verbreitungs- resp.

Vertriebswege Zulassungsalter empfehlen lassen.

Er kann zu diesem Zweck mit anderen Partnern, parallel zur schweizerischen Kommission Jugendschutz im Film, weitere Kommissionen bilden.

Bern

  • Schwarztorstrasse 56, 3007 Bern, Schweiz

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