Profilbild Verein DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben

Verein DIGNITAS - Menschenwürdig leben - Menschenwürdig sterben

Der Verein bezweckt seinen Destinatär-Mitgliedern ein menschenwürdiges Leben wie auch ein menschenwürdiges Sterben zu sichern, auch weiteren Personen bei der Durchsetzung dieses Menschenrechts behilflich zu sein und für dessen weltweite Verwirklichung zu kämpfen.

Der Verein verfolgt diesen Zweck, indem er insbesondere a) seinen Destinatär-Mitgliedern überall dort im Rahmen seiner Möglichkeiten durch Rat und Tat dem Einzelfall angepasste Hilfe leistet, wo deren Anspruch auf Beachtung ihrer Menschenwürde, insbesondere ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten, im Leben und im Sterben als bedroht betrachtet werden muss; b) die Interessen seiner Destinatär-Mitglieder bezüglich der Durchsetzung ihres Selbstbestimmungsrechts gegenüber der Öffentlichkeit sowie Behörden im In- und Ausland vertritt; c) im Rahmen seiner Möglichkeiten jedermann, der sich an ihn wendet, entsprechende Beratung angedeihen lässt; d) Rechtsverfahren im In- und Ausland unterstützt, sofern sie der Durchsetzung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, insbesondere im Leben und im Sterben, dienen; e) weitere Bemühungen auch Dritter fördert oder unterstützt, die nach Auffassung der Vereinsorgane der Verwirklichung der Ziele des Vereins dienen können.

Im Hinblick auf die Phase ihres Ablebens leistet er seinen Destinatär-Mitgliedern insbesondere die folgenden Dienste: a) er verschafft ihnen eine für die Dauer ihrer Mitgliedschaft rechtlich wirksame Patientenverfügung, welche von Ärzten und Krankenhäusern beachtet werden muss und zu deren Durchsetzung der Verein seinen Destinatär-Mitgliedern, wo notwendig, direkte Hilfe durch einen Rechtsanwalt zukommen lässt; und b) er verschafft ihnen bei einem frei gewählten Tod eine menschenwürdige Freitodbegleitung durch geschultes Personal, wenn auf Verlangen des Destinatär-Mitglieds auf diese Weise einem unerträglich gewordenen Leiden und einer sinnlosen Lebensverlängerung ein Ende gesetzt werden soll.

Der Verein kann zur Verwirklichung dieser Ziele natürliche oder juristische Personen unterstützen, sich an juristischen Personen beteiligen oder selber juristische Personen gründen.

Der Verein verfolgt selber weder Erwerbs- noch Selbsthilfezwecke.

Sofern er selber juristische Personen gründet, dürfen diese ebenfalls keine Erwerbszwecke verfolgen.

Forch

  • Hans Rölli-Strasse 14, 8127 Forch, Schweiz

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