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Trafina Wohlfahrtsstiftung

Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmer der Stifterfirma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen sowie deren Angehörige und Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen des Alters, des Todes und der Invalidität.

Die Stiftung kann daneben Unterstützungen in besonderen Notlagen wie zum Beispiel bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit erbringen.

Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.

Die Stiftung bezweckt ausserdem die Finanzierung und Leistung von Beiträgen der Stifterfirma sowie mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundener Unternehmungen an steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, denen sich die Stifterfirma angeschlossen hat oder die sie selbst errichtet hat.

Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung.

Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern und zu den Anspruchsberechtigten fest.

Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden.

Das Reglement und seine Änderungen sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.

Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin sein muss.

Basel

  • Rennweg 50, 4052 Basel, Schweiz

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