Profilbild THOMAS UND DORIS AMMANN STIFTUNG

THOMAS UND DORIS AMMANN STIFTUNG

(1) Die Stiftung verfolgt einen gemeinnützigen Zweck.

Sie setzt das Stiftungsvermögen ein: zur Förderung im Bereich der Humanmedizin; zur Förderung der Ausbildung von Kindern und Jugendlichen; und zur Schenkung oder Leihgabe vereinzelter Kunstwerke an Kunstmuseen und -Institute sowie zur Förderung der Kunstwissenschaft mittels Publikation von catalogues raisonnés und ähnlichen Bestrebungen.

(2) Das Stiftungsvermögen soll innerhalb von drei Jahren nach Erhalt gemäss dem Stiftungszweck verwendet und an Begünstigte ausgerichtet werden.

Soweit die Verwendung des Stiftungsvermögens den Verkauf von Kunstgegenständen erfordert, die Verhältnisse am Kunstmarkt dafür jedoch ungünstig sind, kann die vorgenannte Frist im Ermessen des Stiftungsrats um weitere 3 Jahre verlängert werden.

Bei unvorhersehbaren Ereignissen wie politischen Unruhen, Krieg, Naturkatastrophen o.ä., kann die Frist allenfalls über die sechs Jahre hinaus verlängert werden.

Sobald sich die Verhältnisse am Kunstmarkt normalisiert haben, soll ein Verkauf der Kunstwerke unverzüglich an die Hand genommen werden.

(3) Der Stiftungsrat ist in der Aufteilung der Mittel frei.

Eine Verpflichtung, alle erwähnten Ziele zu verfolgen bzw.

die verfolgten Ziele gleichmässig zu unterstützen, besteht nicht.

(4) Die Stiftung verfolgt keine Erwerbs- und Selbsthilfezwecke.

Sie ist politisch und konfessionell neutral.

Zürich

  • Restelbergstrasse 97, 8044 Zürich, Schweiz

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