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Tellco Vorsorge 1e

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der ausserobligatorischen beruflichen Vorsorge (ausschliesslich 1e-Vorsorgepläne) für Arbeitnehmende und Arbeitgebende der angeschlossenen Arbeitgebenden sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen und für Selbständigerwerbende sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.

Selbständigerwerbende können sich zusammen mit ihren Arbeitnehmern freiwillig versichern lassen, wenn diese im Rahmen eines Anschlussvertrags an die Stiftung angeschlossen sind.

Selbständigerwerbende, die Mitglied eines anerkannten Berufsverbands sind, welcher mit der Stiftung eine Verbandslösung vereinbart hat, können in die Stiftung aufgenommen werden.

Die Vorsorge erfolgt im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen.

Die Stiftung versichert ausschliesslich Lohnanteile, welche den anderthalbfachen oberen Grenzwert nach Art.

8 Abs.

1 BVG übersteigen.

Der Stiftungszweck wird erreicht, indem sich anschlusswillige Arbeitgebende bzw.

Selbständigerwerbende durch Anschlussverträge der Stiftung anschliessen.

Die Stiftung kann Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Versicherungsverträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Jede angeschlossene Firma bildet innerhalb der Stiftung ein eigenes Vorsorgewerk.

Für Selbständigerwerbende können unter Einhaltung der Kollektivität auch mehrere Vorsorgewerke gebildet werden.

Die Beziehungen zur Stiftung werden im Anschlussvertrag geregelt.

Schwyz

  • Bahnhofstrasse 4, 6430 Schwyz, Schweiz

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