
Suprema
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der höheren Angestellten der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie in der Unterstützung des Vorsorgenehmers oder seiner Hinterlassenen in Notlagen wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit.
Zudem bezweckt die Stiftung den per 1. Januar 2001 bestehenden Rentnerbestand weiter zu betreuen.
Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates auch die höheren Angestellten von Unternehmen versichern, die mit der Stifterfirma wirtschaftlich oder finanziell eng verbunden sind, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
Der Anschluss von Unternehmen bedarf einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde einzureichen ist.
Der Stiftungszweck kann erfüllt werden: a) durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, b) durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss, c) durch eine Alterssparkasse, allenfalls mit ergänzender Risikoversicherung.
Zürich
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