
Stiftung Zusatzvorsorge der Migros-Gemeinschaft
Die Stiftung bezweckt, die mit der Geschäftsleitung betrauten Arbeitnehmer des Stifters und deren Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod, Invalidität und unverschuldeter Notlagen zu schützen.
Der Stiftung kann durch Beschluss des Stiftungsrates mittels einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist, auch das geschäftsleitende Personal von mit dem Stifter wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen angeschlossen werden, sofern der Stiftung dazu die nötigen Mittel zur Verfügung gestellt und die Rechte der bisherigen Destinatäre nicht geschmälert werden.
Der Stiftungszweck kann erfüllt werden: a) durch eine autonome Pensionskasse, wenn die versicherungstechnischen Voraussetzungen dafür erfüllt sind, b) durch Versicherungsverträge, wobei die Stiftung Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss, c) durch eine Alterssparkasse, allenfalls mit ergänzender Risikoversicherung.
Die Stiftung kann zur Finanzierung von Beiträgen und Versieherungsprämien auch Leistungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen erbringen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.
Zürich
- Limmatstrasse 152, 8005 Zürich, Schweiz
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