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Stiftung Ordo Laboris

Zweck der Stiftung ist die Erforschung, Entwicklung und Erprobung der Konzeption moderner Arbeitsprozesse sowie Formen der Arbeitsorganisation und Unternehmensführung, insbesondere mit Bezug auf die sich stetig ändernden Industrie-, Handels- und Dienstleistungsmodelle.

Dabei sollen u.a.

folgende Aspekte Berücksichtigung finden: Die fortschreitende Wirtschaftsintegration (Globalisierung) und die daraus folgenden Anforderungen an die Organisation des Personaleinsatzes in Hochlohnländern.

Die Vernetzung von Mensch und Maschine (Industrie 4.0).

Aufwertung der Personalfunktion (human resource management) im Unternehmen gegenüber anderen Unternehmensfunktionen, insbesondere durch eine Trennung von Arbeitgeber- und Unternehmerfunktion.

Moderne "Governance"-Anforderungen im Sinne einer guten Unternehmensführung, die neben den Eignerinteressen auch die (gewandelten) Belange der Arbeitnehmer als "stakeholder" berücksichtigt.

Dazu gehört eine Modernisierung des Interessenausgleichs zwischen Eignern und den von unternehmerischen Entscheidungen betroffenen Arbeitnehmergruppen.

Integration von Migranten in den Arbeitsalltag (Sprache, Ausbildung, Arbeitsdisziplin).

Dazu wird die Stiftung (wissenschaftliche) Untersuchungen und Studien fördern, beauftragen, ausführen oder begleiten.

Die Stiftung wird dies zuerst in den vom Stifter unmittelbar oder mittelbar gehaltenen wirtschaftlichen Einheiten tun.

Dazu wird sie über entsprechende (von ihr errichtete oder erworbene, auch in Gemeinschaft mit Dritten gehaltene) Tochtergesellschaften die Arbeitgeberfunktion ausüben, also Vertragspartner der Arbeitnehmer sein.

Insofern ist die Stiftung "unternehmensnah".

Sie soll dabei keine eigenständige Unternehmensfunktion auf den Güter- und Dienstleistungsmärkten entfalten, sondern lediglich diejenigen Arbeitsprozesse organisieren, die jene unternehmerischen Zwecke verwirklichen.

Auch soll sie weder unmittelbar noch mittelbar Betriebsmittel zu Eigentum haben, keine lmmaterialgüterrechte führen oder andere unternehmerische Rechte innehaben.

Ausgenommen sind solche Betriebsmittel, die unmittelbar der Arbeitgeberfunktion zuzuordnen sind (zB Schulungseinrichtungen, Mittel zur Steuerung der Arbeitsorganisation).

Die Stiftung soll weder selbst noch über Tochtergesellschaften unternehmerische Haftungsrisiken eingehen, insbesondere keine Darlehen aufnehmen oder gewähren, keine Bürgschaften, Garantie- oder Patronatserklärungen für Unternehmen geben.

Ausgenommen sind allein jene Haftungsrisiken, die die unmittelbar die Arbeitgeberfunktion betreffen.

Damit wird sichergestellt, dass in der Stiftung selbst oder in ihrer Funktion als Gesellschafter von Töchtern keine unternehmerischen Bindungen oder Risiken handlungsleitend werden, die die Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion beeinträchtigen können.

Die Stiftung strebt selbst keine Gewinnerzielung an.

Sie wird aus der Wahrnehmung der Arbeitgeberfunktion auch in Tochtergesellschaften nur Deckung der Personalkosten anstreben, dabei aber auch die Kosten für die Erforschung, Entwicklung und Erprobung moderner Arbeitsprozesse, Formen der Arbeitsorganisation und personalwirtschaftlicher Unternehmensführung einstellen.

Zu diesem Zweck kann die Stiftung Beteiligungen erwerben, verwalten und veräußern.

Sie kann mit staatlichen, halbstaatlichen oder privaten Organisationen zusammenarbeiten.

Sie darf sich im ln- und Ausland betätigen.

Zürich

  • Krähbühlstrasse 45, 8044 Zürich, Schweiz

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