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Stiftung Opiostop

Die Stiftung bezweckt die Entzugsbehandlung Opiostop umfassend zu fördern und zu unterstützen.

Die Stiftung will Suchtpatienten, welche sich einer Entzugsbehandlung Opiostop unterziehen möchten, finanziell unterstützen.

Die Stiftung kann Behandlungen ganz oder teilweise unter Berücksichtigung der individuellen wirtschaftlichen Situation der Patienten finanzieren.

Die Stiftung verfolgt das Ziel, dass die Behandlung Opiostop durch geeignete Kommunikationsmassnahmen bekannter wird.

Sie pflegt den regelmässigen Kontakt zu Geldgebern und Gönnern.

Sie hilft aktiv mit, die nötige Infrastruktur und Gerätschaften aufzubauen.

Die Stiftung setzt sich dafür ein, dass die Behandlung Opiostop als kassenpflichtige obligatorische Krankenversicherungsleistung anerkannt wird.

Sie unterstützt die dafür nötigen wissenschaftlichen Arbeiten und Studien inklusive der Objektivierbarkeit der Erfolgsrate.

Die Stiftung verfolgt weiterhin die Ziele, die im Bundesgesetz über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe festgeschrieben sind (BetmG, revidierte Fassung vom 01.01.2012).

Die hier formulierte Förderung der Abstinenz soll unterstützt werden.

Insbesondere werden die festgehaltenen Bestrebungen unterstützt, die wissenschaftliche Forschung im Bereich der präventiven und therapeutischen Massnahmen zu fördern.

In diesem Sinne sollen auch Schritte unternommen werden, die formulierte Förderung durch den Bund in Anspruch zu nehmen.

Die Stiftung ist im Rahmen der Zwecksetzung prioritär in der Schweiz und in Europa tätig, kann aber auch Aktivitäten in anderen Ländern ausüben.

Gewinn und Kapital der Stiftung sind ausschliesslich dem vorstehend genannten Zweck gewidmet.

Erwerbszwecke sind ausgeschlossen.

Unterseen

  • Weissenaustrasse 27, 3800 Unterseen, Schweiz

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