Stiftung Mitgefühl für Bedürftige
Die Stiftung bezweckt sowohl zu Lebzeiten der Stifterinnen als auch nach deren Tod die finanzielle Unterstützung von jeglichen in- und ausländischen Ausbildungsstätten mit ausschliesslich sozialen und/oder gemeinnützigen Zwecken.
Unter Ausbildungsstätten mit sozialen und/oder gemeinnützigen Zwecken sind Bildungs-, Lehr- und Unterrichtsanstalten (z.B.
Schulen, Internate und Akademien) zu verstehen, welche ihrerseits wiederum von gemeinnützigen Institutionen getragen werden und sozial benachteiligten Personen eine Chance auf eine Ausbildung ermöglichen möchten.
Ferner bezweckt die Stiftung die finanzielle Unterstützung von Menschen im In- und Ausland, die mit Armut, Krankheit oder einer Behinderung konfrontiert sind, sowie von Institutionen im In- und Ausland, die sich auf irgendeine Art und Weise für die vorgenannten Personen oder Ausbildungsstätten einsetzen oder sich um ihre Bedürfnisse kümmern.
Die Stiftung ist ausschliesslich gemeinnützig tätig und verfolgt keinerlei unternehmerische Zwecke.
Die Stifterinnen behalten sich gestützt auf Art.
86a ZGB und unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen ausdrücklich das Recht vor, den Zweck der Stiftung abzuändern.
Eine allfällige Änderung des Stiftungszweckes muss bei der Aufsichtsbehörde beantragt und von dieser genehmigt werden.
Die Zweckänderung ist anschliessend der Steuerverwaltung zu melden.
Sarnen
- Industriestrasse 25, 6060 Sarnen, Schweiz
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