Profilbild Stiftung KUPPEL

Stiftung KUPPEL

(1) Die Stiftung ist gemeinnützig und bezweckt den Ersatz der zur Zeit der Stiftungserrichtung bestehenden Fahrnisbaute Kuppel im Nachtigallenwäldeli in Basel durch einen permanenten Neubau im Baurecht (im Weiteren «Kuppel») im Gebiet des Nachtigallenwäldelis, sowie dessen Unterhalt.

(2) Darüber hinaus bezweckt die Stiftung die Erstellung von Bandproberäumen im Untergeschoss der Kuppel, welche durch den RFV Basel zu Vorzugskonditionen genutzt werden können, wobei dafür ein vom Grossen Rat des Kantons Basel-Stadt zugesprochener Investitionskostenbeitrag zur Verfügung steht.

(3) Weiter bezweckt die Stiftung den Betrieb der Kuppel mit dem Ziel der Förderung und Unterstützung eines vielseitigen Kulturprogramms in dem Gebäude der Kuppel mit dem Schwerpunkt der nichtkommerziellen Jugend- und Alternativ-Kultur.

Darüber hinaus kann die Stiftung kulturelle Organisationen jeglicher Art ideell oder beratend unterstützen.

(4) Zur Erreichung des Stiftungszwecks kann die Stiftung Grundstücke erwerben, Baurechts-,.

Nutzniessungs- und Mietverträge abschliessen, Bauten erstellen, Verpflichtungen eingehen, insbesondere Darlehen und Hypotheken aufnehmen, Schenkungen annehmen, sowohl kommerzielle als auch nicht-kommerzielle Anlässe organisieren, in diesem Zusammenhang Dienstleistungen erbringen und mit anderen Organisationen und Personen zusammenarbeiten, die den Stiftungszweck unterstützen.

Basel

  • Mühlenberg 12, 4052 Basel, Schweiz

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