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Stiftung KINDER-BRÜCKE

Die Stiftung bezweckt die Unterstützung behinderter Säuglinge, Kinder und Jugendliche sowie deren Familienumfeld, insbesondere finanzielle Zuschüsse an Dritte für familienunterstützende Projekte oder Hilfeleistungen sowie Behandlungs- und Pflegekosten, die von öffentlichen Mitteln und Institutionen nicht abgedeckt werden, oder überbrückt Finanzlücken, bis ein Kostenträger ermittelt werden konnte.

So weit zweckentsprechend können auch gesunde oder kranke nichtbehinderte Säuglinge, Kinder und Jugendliche unterstützt werden.

Die Stiftung weist einen gemeinnützigen Charakter auf.

Sie ist nicht gewinnorientiert, politisch unabhängig, verfolgt keinen Erwerbszweck und wird konfessionell neutral geführt.

Die Stiftung folgt der UNO-Kinderrechtskonvention, insbesondere den Art.

23 und 24, welche den Anspruch eines geistig oder körperlich behinderten Kindes auf ein erfülltes und würdevolles Dasein mit grösstmöglicher Selbständigkeit und aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft festhalten wollen.

Um ihre Ziele zu verwirklichen, ist die Stiftung verpflichtet, hauptsächlich in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein tätig zu sein.

Die Stiftung kann im Rahmen ihres Zweckes gemeinnützige Institutionen errichten oder sich an solchen beteiligen.

Horn

  • Kirchstrasse 5, 9326 Horn, Schweiz

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