STIFTUNG KAPELLE ST. URBAN IN LIEBISTORF
A) Die Annahme zu Eigentum der Kapelle St.
Urban, Art.
12 des Grundbuches der Gemeinde Gurmels und deren religiösen und kultischen Einrichtungen; b) Die Erhaltung und die Restauration der Kapelle St.
Urban in Liebistorf (Gemeinde Gurmels); c) Den Betrieb und die Verwaltung der Kapelle als Kult- und Besinnungsort und den Erhalt der Kapelle als Kulturgut für die Allgemeinheit; d) Die Erhaltung der römisch-katholischen Widmung und Weihe der Kapelle, die unter Beachtung dieses Grundcharakters auch anderen anerkannten christlichen Konfessionen sowie für kulturelle Anlässe zur Verfügung gestellt werden soll; e) Das Einholen und die Verwaltung der Finanzmittel, namentlich aus Kollekten, Vermächtnissen und Schenkungen, die bei öffentlichrechtlichen und privaten Körperschaften sowie natürlichen oder juristischen Personen gemacht werden; f) Die Erhaltung und den Unterhalt der Wegkreuze auf dem Gebiet Liebistorf (Gemeinde Gurmels).
Liebistorf
- Neuhausacher 22, 3213 Liebistorf, Schweiz
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