Profilbild Stiftung JOBEMA für Jugendliche und junge Erwachsene

Stiftung JOBEMA für Jugendliche und junge Erwachsene

Der Zweck der Stiftung besteht darin, Jugendliche und junge Erwachsene in kritischen Situationen zu stärken und dadurch ihre Lebenssituation insbesondere in zwei Richtungen zu verbessern: ihnen einerseits Begleit- und Unterstützungsangebote oder Mentoring-Programme zur Verfügung zu stellen, sie andererseits von gesundheitsschädigenden Substanzen fernzuhalten.

Bei den gesundheitsschädigenden Substanzen stehen stimulierende Substanzen im Fokus.

Stimulierende Substanzen werden als Oberbegriff betrachtet.

Der Fokus der Stiftungstätigkeit in diesem Bereich soll aber ausdrücklich auf Kokain fokussiert sein, dies im Wissen, dass Kokainkonsumierende häufig weitere Substanzen zu sich nehmen (Polytoxikomanie).

Damit sind andere Substanzen - beispielsweise sedierende und halluzinogene - von der Stiftungstätigkeit ausgeschlossen, wenn sie im Hauptfokus stehen.

Sollten im Verlauf der Stiftungstätigkeit Substanzen mit kokainähnlicher Wirkung in synthetischer Form hergestellt werden können und damit als ernsthaftes gesellschaftliches Problem die Gewinnung der Droge aus den Blättern des Kokastrauches ablösen, so ist die Stiftung dazu angehalten, ihre diesbezügliche Ausrichtung und Wirksamkeit entsprechend anzupassen und zu ergänzen.

Bei der Erfüllung des Stiftungszwecks stehen folgende Zielgruppen im Fokus: Jugendliche und junge Erwachsene insgesamt (Drogenprävention); Careleaverinnen und Careleaver; Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Abhängigkeitserkrankung (stimulierende Substanzen); Jugendliche und junge Erwachsene von Eltern mit einer Abhängigkeitserkrankung; Jugendliche und junge Erwachsene von Eltern mit einer psychischen Erkrankung.

Die Stiftung will Vorhaben, Werke und Projekte unterstützen, die sozial, kulturell, pädagogisch, wissenschaftlich, medizinisch-therapeutisch ausgerichtet sein können und die nach dem jeweils aktuellen Stand von Forschung, Technik und erprobter Praxis zur bestmöglichen Erreichung des Stiftungszwecks geeignet sind.

Die Stiftung kann auch Vorhaben, Werke und Projekte unterstützen, initiieren und anstossen, die Pilotcharakter haben und neue Wege beschreiten.

Die Stiftung kann Vorhaben, Werke und Projekte selbst durchführen.

Die Stiftung kann sämtliche Tätigkeiten ausüben, die für die Erreichung des Stiftungszwecks förderlich sind.

Die Erreichung des Stiftungszwecks erfolgt insbesondere durch entsprechende Finanzierungen, Ausschüttungen und Zusprachen.

Die Stiftung richtet ihre Unterstützung im Sinne von Projektzusprachen aus.

Beiträge an Betriebskosten sind ausgeschlossen.

Die Stiftung kann beispielsweise Projektbeiträge sprechen und dabei wissenschaftliche oder praxisgerichtete Vorhaben fördern, Studien und Publikationen teilweise oder vollständig finanzieren und herausgeben, Lehrstühle errichten beziehungsweise diese ganz oder teilweise finanzieren, Postdoc- und akademische Aktivitäten und Arbeiten fördern, Symposien und Veranstaltungen unterstützen oder selber durchführen, Preise an Persönlichkeiten, Institutionen und Organisationen verleihen, Infrastrukturen zur Verfügung stellen, Programme ins Leben rufen, Vernetzungsarbeiten initiieren, Angehörigengruppen etablieren oder Projekte für vergleichbare Vorhaben finanziell und / oder organisatorisch begleiten und Beiträge an natürliche Personen ausrichten.

Die Stiftung kann Institutionen begünstigen, die durch ihre Tätigkeit den würde- und respektvollen Umgang mit suchtkranken Menschen ganz ausdrücklich praktizieren - beispielsweise Anlaufstellen und Gassenküchen.

Sie kann Bestrebungen und Veranstaltungen im Ausbildungs-, Lehr- und Forschungsbereich initiieren, fördern und auch selber durchführen sowie alle weiteren Aktivitäten entfalten, die dem Stiftungszweck dienen.

Die Stiftung verfolgt gemeinnützige Zwecke und unterstützt wissenschaftliche und praxisgerichtete Vorhaben.

Sie ergänzt bestehende öffentliche Einrichtungen.

Die Stiftung entfaltet ihre Wirksamkeit in der Schweiz.

Beiträge für Vorhaben im Ausland sind nur im begründeten Ausnahmefall zulässig, namentlich dann, wenn das entsprechende Projekt für die Schweiz relevant ist beziehungsweise in der Schweiz nicht selbst durchgeführt werden kann oder aus nachvollziehbaren Gründen sinnvollerweise im Ausland durchgeführt wird.

Der Ausnahmefall ist entsprechend kritisch zu dokumentieren.

Die Stiftung ist politisch und konfessionell neutral.

Die Stiftung verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.

Die Stiftung untersteht der eidgenössischen Stiftungsaufsicht (Eidgenössisches Departement des Innern).

Zug

  • Gubelstrasse 24, 6300 Zug, Schweiz

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