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Stiftung Hernerpark Horgen

Die Stiftung verfolgt in ausschliesslich gemeinnütziger Art und Weise und ohne Erwerbs- und Selbsthilfeabsicht die gemeinnützige Förderung folgender Zwecke: In erster Priorität die Erhaltung des Hernerparkes in seiner Gesamtheit im Sinne eines Kulturgutes und Gartendenkmals, samt Badepavillon (Horgen, Kat.

Nr.

10651 und 7149), die rechtliche Sicherstellung der dauernden Freihaltung der Seeparzellen, die Instandstellung und Pflege der vegetativen und bebauten Teile sowie der dazugehörenden Nebenbauten, die gezielte Öffnung für die Öffentlichkeit namentlich mittels Führungen, Konzertveranstaltungen, Lesungen, kleinerer Veranstaltungen (teilweise gegen Entgelt) die Förderung der dem Park adäquaten Nutzung sowie die Vermietung allfälliger anderer Bauten und Bootsplätze auf den Parzellen der Stiftung.

Die Stiftung kann im Rahmen ihres Zweckes auch weitere Grundstücke erwerben.

Nach Erreichen ihres primären Zwecks kann die Stiftung durch geeignete Massnahmen die Dokumentierung, Konservierung, Bestandessicherung, Instandstellung, Revitalisierung und den ständigen Unterhalt gefährdeter Gartenanlagen und derer Haupt- und Nebenbauten nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten auf dem Gebiet des Kantons Zürich fördern.

Zur Verwirklichung des Stiftungszweckes kann die Stiftung: 1) Garten- und Parkanlagen, nach Möglichkeit die dazugehörenden Bauten sowie denkmalgeschützte Objekte und/oder entsprechende Rechte erwerben; 2) Garten- und Parkanlagen, die dazugehörenden Bauten sowie denkmalgeschützte Objekte unterhalten und bewirtschaften; 3) Die Erhaltung bedeutender Garten- und Parkanlagen, dazugehörender Bauten sowie denkmalgeschützter Objekte anregen und fördern; 4) Dritte im Rahmen des Stiftungszweckes beraten; 5) Dritte bei der Garten-, Park-, und Bauerneuerung, bei der Denkmalpflege, sowie bei der Nutzung und Pflege im Rahmen des Stiftungszweckes direkt oder indirekt finanziell unterstützen.

Der Stiftungszweck kann durch direkte Zuwendungen oder durch Zuwendungen an andere gemeinnützige Organisationen verfolgt werden.

Der Stiftungsrat entscheidet jedes Jahr im freien Ermessen darüber, welche dieser Zwecke mit welchen Zuwendungen gefördert werden sollen.

Horgen

  • Seegartenstrasse 55, 8810 Horgen, Schweiz

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