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Stiftung Hans Germann

Zweck der Stiftung ist es, den nachfolgend genannten gemeinnützigen Institutionen nach dem Wegfall des zugunsten von Hildegard Quinter bestehenden Nutzniessungsrechtes den aus den Einkünften des Stiftungsvermögens resultierenden Netto-Ertrag jährlich - nach Vorliegen der abgenommenen Jahresrechnung - auszurichten.

Für die Ermittlung des Nettoertrages sind mit Bezug auf die zum Stiftungsvermögen gehörenden Grundstücke jährlich angemessene Rückstellungen für Erneuerung und Renovation derselben zu berücksichtigen.

Rückstellungen sind zu tätigen, bis diese die Höhe von 2 % des Gebäudewertes erreicht haben.

Der entsprechend ermittelte Jahres-Netto-Ertrag ist folgenden Institutionen, untereinander zu gleichen Teilen, zuzuwenden: a) Zürcher Blindenfürsorge-Verein (Zürcher Sehhilfe), 8004 Zürich; b) Zürcher Fürsorgeverein für Gehörlose, Postfach 5231, 8050 Zürich; c) Schweiz.

Vereinigung für hirnverletzte Menschen FRAGILE Suisse, 8006 Zürich; d) Stiftung Wagerenhof, Heim für Menschen mit Behinderung, 8610 Uster; e) STIFTUNG ALTRIED - Zentrum für Menschen mit Behinderung, 8051 Zürich; f) Stiftung Mühlehalde, Postfach, 8032 Zürich.

Beim Fehlen einer der genannten Organisationen steht der zu verwendende Netto-Erlös den noch verbliebenen Organisationen gemäss lit.

a - f vorn zu.

Das der Stiftung Hans Germann zufallende Barvermögen (Bargeld, Kontoguthaben, Wertschriften) soll in erster Linie für Unterhalt und Erneuerung der Grundstücke verwendet werden.

Soweit das vorhandene Barvermögen den oben genannten Wert für die Rückstellungen von Bauten übersteigt, können mit der Ausrichtung des Jahresertrages an die genannten Organisationen auch Anteile dieses Barvermögens ausgerichtet werden, jährlich jedoch höchstens im Umfang von 50 % des den Rückstellungswert übersteigenden Mehrbetrages.

Wallisellen

  • Südstrasse 3, 8304 Wallisellen, Schweiz

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