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Vorsorgestiftung VLSS

Die Vorsorgestiftung bezweckt für die Mitglieder des Vereins der Leitenden Spitalärzte der Schweiz (VLSS), nachstehend Versicherte genannt, die berufliche Vorsorge im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Art.

1 e BW 2 für Einkommensteile, über dem anderthalbfachen oberen Grenzbetrag nach Artikel 8 Absatz 1 BVG.

Lohnteile, die bereits in einer anderen Vorsorgeeinrichtung versichert sind, können in der Vorsorgestiftung nicht versichert werden.

Zu diesem Zweck gewährt die Vorsorgestiftung Unterstützungen und Leistungen: a) an den Versicherten im Falle von Alter, Invalidität oder in Notlagen, wie bei Krankheit und Unfall von ihm selbst; b) im Falle des Todes des Versicherten an seine Hinterbliebenen, wobei der Kreis der Begünstigten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten durch das Reglement bestimmt wird.

Die Vorsorgestiftung kann aus freien Stiftungsmitteln - im Rahmen der Gleichbehandlung der Versicherten - auch Leistungserhöhungen und Einkaufssummen für Versicherte an diese oder andere steuerbefreite Vorsorgeeinrichtungen finanzieren.

Bern

  • Amthausgasse 28, 3011 Bern, Schweiz

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