Profilbild Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR)

Stiftung für den flexiblen Altersrücktritt im Bauhauptgewerbe (FAR)

Die Stiftung bezweckt die Durchführung des zwischen den Stifterverbänden gesamtarbeitsvertraglich vereinbarten freiwilligen Altersrücktritts für Arbeitnehmende im Bauhauptgewerbe (GAV FAR).

Sie richtet nach Massgabe der reglementarischen Bestimmungen ausschliesslich folgende Leistungen aus: Überbrückungsrenten während höchstens fünf Jahren vor dem ordentlichen AHV-Alter, frühestens ab Beginn des Alters 60 bei freiwilligem Rücktritt aus dem Erwerbsleben sowie Leistungen an die Hinterlassenen eines Bezügers einer Überbrückungsrente bis zum Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters gemäss AHV, die Erstattung von AHV-Beiträgen sowie die Übernahme der Beiträge für die Altersgutschriften BVG an Bezüger von Überbrückungsrenten, Ersatzleistungen in Härtefällen an Personen zwischen 50 und 60 Jahren, die definitiv und unfreiwillig aus dem Baugewerbe ausscheiden.

Zürich

  • Obstgartenstrasse 19, 8006 Zürich, Schweiz

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