Stiftung Frauenkloster St. Karl
Die Stiftung Frauenkloster St.
Karl bezweckt die bestmögliche Weiterverfolgung der klösterlichen Ziele des bisherigen Frauenklosters St.
Karl in Altdorf nach Auflösung der Klostergemeinschaft bis zum allfälligen Wiederbeginn der Klostergemeinschaft; den Vollzug der von den bisherigen Organen eingeleiteten Umsiedlung der Schwestern in die Aufnahmeklöster und die Sicherstellung ihres persönlichen Wohlergehens sowie der genügenden finanziellen Vorsorge; die Nutzung der Klosterräumlichkeiten für ähnliche oder dem ursprünglichen Zweck möglichst nachkommende Zwecke; die Sicherstellung des Unterhaltes und der bestmöglichen Nutzung der übrigen, profanen Bauten und Anlagen (Schulräume, Landwirtschaftsbetriebe).
Die Stiftung nimmt, soweit dies ihre jeweiligen Möglichkeiten erlauben, die ursprünglichen Ziele des Klosterfonds, nämlich die Finanzierung von kirchlichen, schulischen und anderen gemeinnützigen Aufgaben des Klosters weiterhin wahr (Statuten des Klosterfonds des Frauenklosters St.
Karl, Altdorf, vom 05.12.1986, Art.
1).
Altdorf UR
- Gotthardstrasse 10, 6460 Altdorf UR, Schweiz
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