Stiftung Astrid und Gottfried Grüneisen
Aus dem Ertrag des Stiftungsvermögens sind vorerst die Leibrenten auszurichten.
Der verbleibende Nettoertrag (und allenfalls Substanz) soll zu gleichen Teilen den nachstehenden Hilfswerken für ihre humanitäre Tätigkeit überlassen werden, mit der besonderen Auflage, diese Mittel für die Ausbildung von sozial benachteiligten Kindern im In- und Ausland zu verwenden.
a) HEKS Hilfswerke der evangelischen Kirchen der Schweiz, Zentralsekretariat, Stampfenbachstr.
123, PF 8035, 8006 Zürich, b) Terre des Hommes Schweiz, Steinenring 49, 4051 Basel, Postkonto 40-260-2, c) Enfants du Monde, Case postale 159, 1218 Grand-Saconnex / GE, Postkonto 12-415-4.
Zürich
- Bahnhofstrasse 9, 8001 Zürich, Schweiz
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