Profilbild Stiftung 2. Säule swissstaffing

Stiftung 2. Säule swissstaffing

Die Zuständigkeit der Stiftung erstreckt sich über das gesamte Gebiet der Schweiz.

Die Stiftung bezweckt, die temporären und festangestellten Mitarbeiter (nachstehend: die Versicherten) der Unternehmen, welche Mitglied des Vereins swissstaffing sind und sich mittels Anschlussvereinbarung der Stiftung angeschlossen haben (nachstehend: die Unternehmen), gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod zu versichern, indem sie die im Reglement vorgesehenen Leistungen erbringt.

Die Stiftung ist im Register für die berufliche Vorsorge bei der zuständigen Aufsichtsbehörde eingetragen und nimmt an der Durchführung der obligatorischen Versicherung im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen teil.

Sie kann im Sinne von Artikel 49 BVG über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben.

Die Stiftung darf auf keinen Fall Leistungen entrichten, zu denen die Unternehmen rechtlich verpflichtet sind oder die sie als Entgelt für geleistete Dienste üblicherweise entrichten wie beispielsweise Gratifikationen, Zulagen oder andere Lohnergänzungen.

Zur Erreichung des Stiftungszwecks bedient sich die Stiftung der Mittel, die der Stiftungsrat als zweckdienlich erachtet, insbesondere den Abschluss von Versicherungs- und Rückversicherungsverträgen oder die Übernahme von solchen bereits laufenden Verträgen.

Die Stiftung ist sowohl Versicherungsnehmerin als auch Begünstigte.

Pfäffikon SZ

  • Churerstrasse 135, 8808 Pfäffikon SZ, Schweiz

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