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Spaini Bau AG-Wohlfahrtsstiftung

Die Stiftung bezweckt die Vorsorge für die Arbeitnehmenden der Stifterfirma und mit diesen wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörigen und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.

Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.

Die Stiftung kann daneben Unterstützungen in besonderen Notlagen wie zum Beispiel bei Krankheit, Invalidität, Unfall oder Arbeitslosigkeit erbringen.

Der Stiftungsrat erlässt ein Reglement über die Leistungen, die Organisation, die Verwaltung, die Vermögensanlage und Finanzierung sowie über die Kontrolle der Stiftung.

Er legt im Reglement das Verhältnis zu den Arbeitgebern und zu den Anspruchsberechtigten fest.

Das Reglement kann vom Stiftungsrat unter Wahrung der erworbenen Rechtsansprüche der Destinatäre geändert werden.

Das Reglement und seine Änderung sind der Aufsichtsbehörde einzureichen.

Zur Erreichung ihres Zweckes kann die Stiftung Versicherungsverträge abschliessen oder in bestehende Verträge eintreten, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin sein muss.

Basel

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