Profilbild SMVO Schweizerischer Verband für die Verifizierung von Arzneimitteln

SMVO Schweizerischer Verband für die Verifizierung von Arzneimitteln

a) Umsetzung des HMG Artikels 17a und der zukünftigen Ausführungsbestimmungen , in Anlehnung an die Richtlinie 2011/62/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 08.06.2011 zur Änderung der Richtlinie 2001/83/EU zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel hinsichtlich der Verhinderung des Eindringens von gefälschten Arzneimitteln in die legale Lieferkette sowie die damit zusammenhängende Delegierte Verordnung (EU) Nr.

2016/161 der Kommission vom 02.10.12015 zur Ergänzung der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates durch die Festlegung genauer Bestimmungen über die Sicherheitsmerkmale auf der Verpackung von Humanarzneimitteln in der jeweils geltenden Fassung sowie der dazu ergehenden Novellen (nachfolgend gemeinsam rechtliche Rahmenbedingungen); b) die Einrichtung und der Betrieb des schweizerischen Systems für die Verifizierung von Arzneimitteln (nachfolgend SMVS) im Einklang mit den rechtlichen Rahmenbedingungen durch eine Betreiberorganisation in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung als 100%ige Tochtergesellschaft des Verbandes, deren Unternehmensgegenstand im Wesentlichen die Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen und des SMVS ist; c) das SMVS ausschliesslich durch eine 100%ige Tochtergesellschaft des Verbandes zu betreiben; d) die Wahrnehmung der Interessen und Zusammenarbeit mit den massgeblichen Interessenvertretern und den öffentlichen Behörden bei der Umsetzung der rechtlichen Rahmenbedingungen; e) das Zusammenwirken mit den massgeblichen Interessenvertretern und den öffentlichen Behörden bei der Aufklärung von Fälschungsverdachtsfällen und anderen Massnahmen zur Verbesserung der Patientensicherheit im Distributions- und Abgabeprozess; f) die Überprüfung und Überwachung der Betreiberorganisation hinsichtlich der Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen; g) die Vornahme aller Massnahmen, die dem Verbandszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind; h) die Regelung der Datenhoheit der Unternehmen, unter Wahrung der Datenschutzrechte aller Nutzer des Systems, durch geeignete Sicherheitsmassnahmen; i) allfällige Überschüsse die im Verband und/oder im SMVS anfallen, sind in jedem Fall zur Erreichung des Verbandszwecks einzusetzen; vollständige Zweckumschreibung gemäss Statuten.

Zug

  • Baarerstrasse 2, 6302 Zug, Schweiz

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