SLK Genossenschaft
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder und ihres Einzugsgebiets auf Basis der gemeinsamen Selbsthilfe.
Die Genossenschaft verfolgt diesen Zweck, indem sie ihr Vermögen umsichtig verwaltet und sich auch an Unternehmungen beteiligen kann.
Die Genossenschaft kann ferner Grundstücke erwerben oder veräussern sowie alle Geschäfte eingehen und Verträge abschliessen, die geeignet sind, den Zweck der Genossenschaft zu fördern oder damit im Zusammenhang stehen.
Die Genossenschaft wickelt ferner die Rechte und Pflichten aus der früheren Geschäftstätigkeit ab.
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