Simon und Charlotte Frick - Stiftung
Die Stiftung hat den Zweck, die ihr gehörenden Gemälde leihweise und unentgeltlich der Stiftung St.
Galler Museen zu Handen des Kunstmuseums für die allgemeine Besichtigung auf unbeschränkte Dauer zur Verfügung zu stellen, damit durch diese Bereicherung das Interesse unseres Volkes am Kunstmuseums weiterhin gefördert wird.
Ein Teil der in den nachstehenden Bestimmungen aufgeführten Bilder kann der Stiftungsrat verkaufen, um an deren Stelle andere Bilder der Schweizerkünstler des 19.
und 20.
Jahrhunderts anzuschaffen und dem Kunstmuseum zur Ausstellung dauernd zur Verfügung zu stellen.
Auf diese Weise ist der Stiftungsrat dafür besorgt, dass die Bilder der Stiftung stets der öffentlichen Besichtigung zugänglich sind.
Die leihweise Übergabe dauert so lange, als die Stiftung St.
Galler Museen oder ihr Rechtsnachfolger besteht und die Gemälde im Kunstmuseum durch die Öffentlichkeit besichtigt werden können (vgl.
Art.
11).
St. Gallen
- Iddastrasse 51, 9008 St. Gallen, Schweiz
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