SIG Wohlfahrtsfonds
Der Zweck der Stiftung besteht in der Vorsorge zugunsten der Arbeitnehmer der Firma sowie deren Hinterbliebenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod sowie ausserordentlichen Fürsorgeleistungen.
Der Zweck kann insbesondere erfüllt werden durch: Zuweisungen an die SIG-Pensionskasse oder deren Rechtsnachfolgerin durch die Erbringung von freiwilligen Einkaufsleistungen.
Diese Zuweisungen können an die Stelle von Arbeitgeberbeiträgen treten; Zuweisungen an andere steuerbefreite Personalvorsorgeeinrichtungen, die zugunsten der Destinatäre bestehen.
Diese Zuweisungen kann auch die Finanzierung von Beiträgen und Versicherungsprämien beinhalten; die im freien Ermessen des Stiftungsrates liegende Entrichtung von einmaligen oder wiederkehrenden ausserordentlichen Fürsorgeleistungen an aktive und pensionierte Mitarbeiter des Konzerns in der Schweiz sowie an deren Angehörige für die Milderung der wirtschaftlichen Folgen von Arbeitslosigkeit, Alter, Krankheit/Unfall, Invalidität, Tod und Notlage; die Förderung von Massnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf; Gesundheitsförderung und -prävention.
Aus dem Stiftungsvermögen und seinen Erträgnissen dürfen weder Saläre, Löhne, Gratifikationen, Teuerungszulagen noch andere Leistungen ausgerichtet werden, denen lohnähnlicher Charakter zukommt.
Neuhausen am Rheinfall
- Laufengasse 18, 8212 Neuhausen am Rheinfall, Schweiz
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