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Shardeum Stiftung

Die Stiftung bezweckt (i) die Entwicklung und die Förderung des Shardeum Ökosystems, (ii) die Schulung und Ausbildung im Bereich der Shardeum Technologie, (iii) die Förderung des öffentlichen Bewusstseins in Bezug auf das Shardeum Netzwerk und deren Anwendungen, (iv) das Halten und die Verwaltung von digitalen und nicht-digitalen Vermögenswerten zu diesen Zwecken, und (v) die Unterstützung, Förderung oder Investition in andere Projekte/Unternehmen innerhalb des breiteren Blockchain Ökosystems.

Zur Erfüllung des Zwecks kann die Stiftung insbesondere: geeignete Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten sowie Projekte, Unternehmen und Einzelpersonen direkt oder indirekt unterstützen und finanzieren; in die Entwicklung von für das Ökosystem relevanten Immaterialgüterrechten zu investieren; in der Öffentlichkeit das Shardeum Protokoll anpreisen und dieses schulen; digitale Informationseinheiten (Token) herausgeben, entgegennehmen, verwenden und aufbewahren (keine spekulativen Handelstätigkeiten); mit verschiedenen Unternehmen, Partnern, Banken, dem Regulator, Behörden oder anderen Dritten zu Gunsten des Shardeum Ökosystems in Kontakt treten; erhaltene Beiträge ausgeben und sich an Gesellschaften beteiligen; Markenrechte und andere IP-Rechte oder Lizenzrechte erwerben, halten oder vergeben; Konferenzen oder andere Veranstaltungen organisieren, die das Shardeum Protokoll unterstützen und bekannt machen; Hosting, Verwaltung und Management von Webseiten und Interfaces; Unterstiftungen schaffen; alle Geschäfte tätigen und fördern und / oder sich an allen Transaktionen beteiligen, und allgemein alle Handlungen vornehmen, welche notwendig, angemessen, in einem Zusammenhang stehen oder wünschenswert sind, um die hier beschriebenen Ziele zu erreichen oder zu fördern.

Die Stiftung kann einen einheitlichen Rahmen für die Kommunikation zum Shardeum Ökosystem schaffen.

Dazu kann die Stiftung ein Kommunikationskonzept in Form eines Reglements erlassen.

Das Konzept kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden.

Die Stiftung kann zudem ein Internes Kontrollsystem (IKS), das den Ordnungsrahmen für die Stiftung und des Shardeum Ökosystems während allen Projektphasen umfasst, schaffen.

Leitgedanke für das IKS und den Ordnungsrahmen für das Shardeum Ökosystem bilden die Wertschöpfungsinteressen der Teilnehmer des Netzwerks.

Der Stiftungsrat erlässt das IKS im Rahmen eines separaten Reglements.

Das IKS kann jederzeit durch einen Stiftungsratsbeschluss geändert werden.

Die Stiftung kann die Erfüllung ihrer Aufgaben auch anderen Organisationen übertragen, solche schaffen und / oder bestehende fördern.

Die Stiftung kann den Zweck durch eigene Mitarbeiter erfüllen oder die Erfüllung der Aufgaben auslagern.

Die Stiftung kann sich an anderen Unternehmen beteiligen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen.

Die Stiftung hat grundsätzlich keinen Erwerbszweck und erstrebt keinen Gewinn.

Die Stiftung kann Gewinne machen, sofern und soweit dies im Rahmen der Finanzierung des Projektes und der Entwicklung der Innovation notwendig ist.

Im Rahmen der Zwecksetzung kann die Stiftung im In- und Ausland tätig sein.

Zug

  • Gubelstrasse 11, 6300 Zug, Schweiz

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