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Santiago Aebi Stiftung

Die Stiftung bezweckt: die generelle Unterstützung von Personen, welche in einem spanischsprachigen Land leben (wobei mit spanisch nachfolgend auch die in Spanien und Katalonien gesprochenen Sprachen wie katalanisch und mit Spanien auch Katalonien beinhaltet sind) oder welche spanisch als Muttersprache haben, oder von Projekten in spanischsprachigen Ländern, die einen Bezug zur Schweiz herstellen, zum Beispiel für die Finanzierung von Studien über oder die Beziehungen unter den betroffenen Länder, für die Finanzierung von Massnahmen im kulturellen Bereich, die Unterstützung von solchen Personen bei der Erlangung der wirtschaftlichen Selbständigkeit durch Förderung von Projekten, Start-up Unternehmen oder Ähnliches; die Finanzierung von Projekten im Ausbildungsbereich oder der Finanzierung des generellen Lebensunterhalts von Personen, welche in einem spanischsprachigen Land leben oder welche spanisch als Muttersprache haben, die Finanzierung von Reintegrationsmassnahmen, die Ermöglichung der Aus- oder Weiterbildung oder der Umschulung durch Übernahme derjenigen Kosten, die vom entsprechenden Staat nicht übernommen werden; die Finanzierung von Studienurlauben für Personen in Ausbildung in den betroffenen spanischsprachigen Ländern, oder welche spanisch als Muttersprache haben, die generelle Förderung der Völkerverständigung unter den betroffenen Ländern und der Schweiz, z.B.

durch Ermöglichung der Teilnahme an einem internationalen Pfadfinderlager in der Schweiz, der Finanzierung von Schulprojekten in solchen Ländern oder Ähnliches; die Finanzierung von Projekten in spanischsprachigen Ländern, zur Erstellung, Sicherung oder Weiterentwicklung der Infrastruktur im historischen oder kulturellen Bereich.

Der Stiftungsrat berücksichtigt bei der Gesuchbeurteilung die gesamte finanzielle Situation des Gesuchstellers, insbesondere auch allfällige staatliche Leistungen, Sozialversicherungs- oder Sozialhilfeleistungen.

Die Zuwendungen aus der Stiftung erfolgen freiwillig nach dem Ermessen des Stiftungsrates.

Ein Rechtsanspruch der einzelnen Begünstigten auf das Stiftungsvermögen oder dessen Erträgen besteht nicht.

Dem Stiftungsrat stehen alle Kompetenzen zur Erreichung des Stiftungszweckes zu.

Wynigen

  • Matten 390, 3472 Wynigen, Schweiz

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