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Sammelstiftung Vita

Die Stiftung bezweckt die Durchführung der obligatorischen beruflichen Vorsorge für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei Alter und Invalidität bzw.

bei Tod für deren Hinterbliebene.

Die Vorsorge erfolgt in erster Linie nach Massgabe des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen.

Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben, einschliesslich Unterstützungsleistungen in Notlagen, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität und Arbeitslosigkeit.

Für den Einbezug des Arbeitgebers sind Art.

4 Abs.

2 und Art.

44 Abs.

1 BVG massgebend.

Der Stiftungszweck wird erreicht, indem sich anschlusswillige Arbeitgeber durch Anschlussverträge der Stiftung anschliessen.

Mit dem Anschlussvertrag wird ein Vorsorgewerk errichtet.

Zur Erreichung ihres Zwecks kann die Stiftung für alle oder einzelne Risiken Versicherungsverträge mit konzessionierten Lebensversicherungs-Gesellschaften abschliessen, wobei sie selbst Versicherungsnehmerin und Begünstigte sein muss.

Zürich

  • Hagenholzstrasse 60, 8050 Zürich, Schweiz

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