RMF Vorsorgestiftung
Die Stiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für die Arbeitnehmer der Firma und mit dieser wirtschaftlich oder finanziell eng verbundenen Unternehmungen sowie für deren Angehörige und Hinterlassenen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.
Der Anschluss einer verbundenen Unternehmung erfolgt aufgrund einer schriftlichen Anschlussvereinbarung, die der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis zu bringen ist.
Die Stiftung kann über die gesetzlichen Mindestleistungen hinaus weitergehende Vorsorge betreiben: Freiwillige Unterstützung der Mitarbeiter bei unverschuldeter Notlage, wie bei Krankheit, Unfall, Invalidität oder Arbeitslosigkeit, sofern diese bei der Firma oder angeschlossenen Unternehmungen tätig sind oder tätig waren; Äufnung der nötigen Mittel für eine allfällige Leistungsverbesserung zugunsten der Mitarbeiter; Äufnung der nötigen Mittel für die Verbesserung der Leistungen bei vorzeitiger Pensionierung.
Stansstad
- Rotzloch 10, 6362 Stansstad, Schweiz
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